Steuerliche Absetzbarkeit

    Ich möchte euch hiermit dafür sensibilisieren, dass Lernmaterial als unmittelbar mit dem Studium verbundene Ausgaben steuerlich absetzbar ist. Das Lernmaterial von Schema-F könnt ihr somit in aller Regel beim Finanzamt einreichen und absetzen. Als Nachweis des Erwerbs des Lernmaterials, könnt ihr die übersandte Rechnung nutzen.

    Ob und in welcher Höhe ihr das Lernmaterial absetzen könnt, hängt natürlich von eurer persönlichen Situation ab. Es macht zum Beispiel ein Unterschied, ob ihr gerade ein Erststudium (absetzbar als Sonderausgaben) oder ein Zweitstudium (absetzbar als Werbungskosten) absolviert.

    Es lohnt sich auf jeden Fall das Lernmaterial bei der nächsten Steuererklärung zu berücksichtigen.